NordLB Watch

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Ende der Krise oder Krise ohne Ende?

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Kommentar Stefan Wenzel, MdL
Sprecher für Haushalt und Finanzen,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, 25.06.2019

Kurz nach der letzten Landtagswahl (2017) wurde der geplante Verkauf der Immobilientochter der NORD/LB gestoppt. Stattdessen wollte der Niedersächsische Finanzminister jetzt Kapital von Dritten in die Bank holen, um das Eigenkapital zu stärken. Der Bank gehe es zwar gut, hieß es, es müssten jedoch die steigenden Eigenkapitalanforderungen bedient werden.
Auch ein weiteres Schrumpfen der Bilanzsumme wurde abgelehnt.
Das folgende Interessenbekundungsverfahren gestaltete sich zäh.
Kurz vor dem Weihnachtsfest 2018 stiegen alle öffentlich-rechtlichen Interessenten aus. Es wurde bekannt, dass die beteiligten Sparkassen ihre NORD/LB-Anteile auf Null abschrieben.

Zwischen den Jahren erklärte dann der Finanzminister beim Börsenschluss in Hannover, dass im laufenden Verfahren kein einziges verbindliches Angebot vorläge. Übrig blieben lediglich zwei grundsätzlich interessierte Hedgefonds, die aber ebenfalls kein fristgerechtes verbindliches Angebot abgegeben hatten.

Damit war klar, dass der Finanzminister sozusagen mit dem Rücken an der Wand stand und alle Prognosen bezüglich einer erfolgreichen Einwerbung von Beteiligungen Makulatur waren.

Als dann die Aufsicht aktiv wurde, standen nur noch zwei Alternativen im Raum:
Ein „unmoralisches“ Angebot der Hedgefonds oder die letzte Option, eine Abwicklung der Bank entsprechend der Regeln des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Die Banken-Aufsicht machte indirekt deutlich, dass für den letzteren Fall auch die Haftungsverbünde der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken in Frage stünden.
In der Folge kam es zu Verhandlungen der Träger über eine „Rettungsoption“, die rund 2,84 Mrd. € frisches Geld vorsieht und Bürgschaften in Höhe von 4-5 Mrd. €. Insgesamt handelt es sich um eine gewaltige Summe, die Sparkassen in ganz Deutschland sowie die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt aufbringen müssten, wenn die Aufsicht zustimmen sollte und die EU-Kommission das Vorgehen für konform mit dem europäischem Beihilferecht erklärt.

Ein neues Geschäftsmodell oder weiter mit alten Risiken?

Der zwischenzeitig präsentierte Entwurf eines neuen Geschäftsmodells für die Bank lässt zweifeln, dass die Operation gelingt. Die stillen Gesellschafter der NORD/LB sollen dabei ebenso freigestellt werden wie sonstige Akteure, die Nachrangkapital halten.
Auch mit dem neuen Geschäftsmodell bliebe die Bank ein breit aufgestellter „Gemischtwarenladen“ mit schwachen Kreditregeln.
Die Bilanzsumme würde zwar von ca. 155 Mrd € auf etwa 95 Mrd. € schrumpfen, aber die entscheidenden Risikoaktiva sollen nur von 46 auf 42 Mrd. € sinken. Damit würden die wesentlichen Risiken weiter bestehen, die Fixkosten blieben vergleichsweise hoch, aber der Umsatz würde sinken.
Wie unter derartigen Bedingungen eine Kapitalrendite von dauerhaft acht Prozent erzielt werden soll, bleibt fraglich.
Offen bleibt auch, ob die Landesregierung die Pläne des Sparkassenpräsidenten für eine offensive Verschlankung der Sparkassenstrukturen aktiv unterstützt oder ob dafür nur pflichtschuldig Interesse gezeigt wird. Auch die BLSK soll in der Bank verbleiben.
Angesichts dieser Konstellation wachsen die Sorgen, dass die aktuelle „Rettungsaktion“ nicht der letzte Griff in die Kassen der Träger war.

Zum Wohle oder auf Kosten der Allgemeinheit?
Die Urgründung der Bank datiert um das Jahr 1750 als Leyhaus in Braunschweig. Die Beschreibung des damaligen „Geschäftsmodells“ liest sich interessant: Es ging um die Stärkung des Allgemeinwohls, um die Unterstützung des Freikaufs der Bauern von ihren Lehnherrn und um Investitionen für das Handwerk.
An diesen Zielen sollten sich die heutigen Verantwortlichen ein Beispiel nehmen.
Eine Geschäftspolitik, die dazu führt, dass alle fünf bis sechs Jahre zur Stützung der Bank eine Summe von 3-4 Mrd. € aus Mitteln der SteuerzahlerInnen eingefordert wird, muss ein Ende haben. 
Eine Geschäftspraxis, zu der es gehört, dass trotz anhaltender Verluste erfolgsabhängige Bonus-Zahlungen an die Vorstände fließen, muss ebenfalls beendet werden. Im Gegenteil: Es ist überfällig zu prüfen, ob die Boni an die Vorstandsetage zu Recht ausgezahlt wurden.


 

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