Am 9. März 1765 wird durch Herzog Carl I zu Braunschweig und Lüneburg das Herzogliche Leyhaus in Braunschweig gegründet, ein...
NORD/LB-Bieterverfahren
nlbredakteurStatement vom 28.11.2018
Stefan Wenzel, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion:
Jetzt die Gespräche mit den Sparkassen und Landesbanken in anderen Bundesländern abzubrechen, wäre ein schwerer Fehler. Zudem muss das Nachrangkapital bei der Problemlösung herangezogen werden. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung zum einen über öffentliche Finanzhilfen nachdenkt und zugleich private Investoren schont. Die Landesregierung darf nicht zulassen, dass Gewinne privatisiert und Verluste vergesellschaftet werden.
Hintergrund
Zum Nachrangkapital zählen stille Gesellschafter, Genussscheine und verschieden Schuldscheine, die relativ hoch verzinst werden. Bislang hat die Landesregierung und die Bank vollständige Transparenz bei der Identität der stillen Gesellschafter verweigert. Zum Nachrangkapital hat die Grüne Landtagsfraktion auch eine Anfrage gestellt.
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