Am 9. März 1765 wird durch Herzog Carl I zu Braunschweig und Lüneburg das Herzogliche Leyhaus in Braunschweig gegründet, ein...
NORD/LB: Stille Gesellschafter und Nachrangkapital dürfen bei Sanierung nicht freigestellt werden
nlbredakteurDrs. 18/4393 vom 21.08.2019
18-04393
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